Archiv für Juni 2008

Eine Markenanmeldung beim DPMA dauert erfahrungsgemäß rund 1/2 Jahr. Auch danach ist nicht sichergestellt, dass die Marken, für die der Antrag auf Eintragung in das Register des DPMA gestellt wurde, auch erfolgreich ist. Eine schnelle Möglichkeit, eine Marke zu nutzen ist daher der Erwerb einer bereits eingetragenen Marke. Diese kann dann sofort auf den Erwerber übertragen werden.

Die Nikator Limited bietet eine Plattform und somit die Möglichkeit, benutzte oder unbenutzte Marken zu erwerben oder zum Verkauf anzubieten. Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Form diese Marken gesucht oder angeboten werden. Es können somit Wortmarken, Bildmarken, Hörmarken oder Farbmarken erworben oder angeboten werden.

Da die Nikator Limited über entsprechende Netzwerke und Kontakte verfügt, liegen auch bereits Anfragen nach Marken für verschiedene Waren- und Dienstleistungsklassen vor.

Einzigartiger Rechtsschutz für Patentrecht · Gebrauchsmusterrecht ·Markenrecht · Urheberrecht ·Geschmacksmusterrecht

Von Erfindern sowie Marken- & Patentinhabern seit Jahren gefordert, können nun sowohl Privatpersonen als auch kleine und mittelständische Un­ternehmen bis 100 Mitarbeiter eine Rechts­schutzversicherung für die gerichtliche Wahr­nehmung ihrer Interessen abschließen.

Versichert werden kannn dabei die Geltendmachung und die Abwehr von Schadenersatz-, Unterlassungs- und Aus­kunftserteilungsansprüchen. Und das alles mit sehr überschaubaren Selbstbehalten.

Eingeschlossen sind auch alle bereits beste­henden Rechte, die beim Deutschen Patent- & Markenamt DPMA angemeldet sind. Der Versiche­rungsschutz gilt europaweit.

NIKATOR vermittelt Ihnen diesen einzigartigen Versicherungsschutz.

Unser Partner bietet dem Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz auf der Grundlage der Allgemeinen Bedingungen für die Rechts- schutzversicherung (ARB NRV 2007) für die gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Inte­ressen aus Patentrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Geschmacksmusterrecht und Gebrauchsmusterrecht.