Archiv für April 2009

Die Nikator Ltd. wurde beauftragt, die Marke  „Welcome to USA“ zu verkaufen. Diese Marke ist bereits mit einem Konzept bzw. Webportal hinterlegt. Dort sind bereits das Online-US-Visa-Lexikon, Wege zur Greencard, Infos für Unternehmer und AuPairs, sowie Job- Schüler- und Studenten-Austauschprogramme mit den USA hinterlegt. Zudem findet man dort Hinweise zum Führerschein in den USA, Kontaktadressen der wichtigsten US-Behörden für Besucher und Einwanderer, eine Anleitung zur korrekten Fotoerstellung für die Greencard Lotterie und weitere viele wissenswerte Informationen über das Leben, Reisen, und Arbeiten in den USA.

Bereits der Name „Welcome to USA“ deutet auf Produkt und Dienstleistung hin. Somit entfallen teure Marketing- & Werbemaßnahmen. Zu der Marke „Welcome to USA“ erhält der Käufer die Domains www.welcome2usa.net  und  www.welcome2usa.de  . Diese Webseite ist bei den Suchmaschinen bereits mit einem Pagerank von 2 bewertet. Die Marke und das Web-Portal können sofort übernommen und ausgebaut werden.

 Zudem besteht eine Kooperation mit einer der größten Law firms der USA, deren Ansprechpartner fließend deutsch sprechen und auch Kundenanfragen für “WELCOME TO USA” seit mehr als einem Jahr gerne beantworten. Diese Kooperation ist in ihrer Fortsetzung für Käufer von “WELCOME TO USA” optional und nicht verpflichtend oder mit Auflagen verknüpft.

Die NIKATOR Ltd., welche mit dem Verkauf und der Vermarktung der Marke beauftragt wurde, hat sich auf den Handel mit benutzten und unbenutzten Marken spezialisiert. Diese können sofort auf den Käufer übertragen und von diesem eingesetzt werden. Die NIKATOR Ltd. bietet unter anderem auch folgende Marken zum Kauf an:

Pro/cent, New PC-Line, HILLSTER, Regeny, Scorewerk, Winedream, KEANOS, BoGiToys, Zeotrop

Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten haben beschlossen, die Gebühren des EU-Markenamts (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, HABM) in Alicante, Spanien, weiter zu senken und das Registrierungsverfahren zu vereinfachen.

Nach einer ersten Senkung der Gebühren im Jahr 2005 (IP/05/1289) wird es so für die Unternehmen im EU-Binnenmarkt noch einmal wesentlich billiger und einfacher, Markenschutzrechte zu erhalten. Die Maßnahme ermöglicht ihnen ab dem 1. Mai 2009 Einsparungen von ca. 60 Mio. EUR pro Jahr.

Die Gebührensenkung und Verfahrensvereinfachung bestehen im Wesentlichen darin, dass die Eintragungsgebühr für Gemeinschaftsmarken entfällt. Die Unternehmen brauchen somit nur noch eine Gebühr – die Anmeldegebühr – und keine Eintragungsgebühr mehr zu entrichten. Damit verkürzt sich auch die Bearbeitungszeit für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke erheblich.

Statt wie bisher 1.750.- EUR für die Anmeldung und Eintragung einer Gemeinschaftsmarke fällt in Zukunft nur noch eine Anmeldegebühr von 1.050.- EUR an. Bei Internet-Anmeldungen sinkt der Betrag sogar noch stärker: Statt derzeit insgesamt 1 600 EUR wird künftig nur noch eine Anmeldegebühr von 900 EUR berechnet.

Die Kosten für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke verringern sich somit um 40 %, auf elektronischem Weg sogar um 44 %.

Zudem wird die individuelle Gebühr für internationale Markenanmeldungen und -eintragungen, bei denen die Europäische Gemeinschaft gemäß dem Madrider Protokoll benannt werden soll, von 1 450 EUR auf 870 EUR und damit ebenfalls um 40 % gesenkt.

Hintergrund:

Das HABM wurde 1994 vom Ministerrat geschaffen. Seit Aufnahme seiner Tätigkeiten im Jahr 1996 hat sich die Nachfrage nach Gemeinschaftsmarken kontinuierlich, zeitweise drastisch, erhöht. So hat das HABM bisher insgesamt über 500 000 Marken für Hunderttausende von Unternehmen weltweit registriert. Als EU-Einrichtung, die sich selbst finanzieren muss, bezieht das HABM alle Haushaltsmittel aus den Gebühren, die die Unternehmen für seine Dienste zahlen. Es erhält keinerlei Zuschüsse oder sonstigen Finanzierungshilfen aus EU-Steuermitteln und muss als Einrichtung ohne Erwerbszweck einen ausgeglichenen Haushalt aufweisen.

In den letzten Jahren ist es dem Amt gelungen, ein ehrgeiziges Programm zur Produktivitäts- und Effizienzsteigerung erfolgreich umzusetzen und gleichzeitig durch hochwertige Dienstleistungen immer mehr Nutzer zu gewinnen. So konnte das HABM trotz der Gebührensenkung im Jahr 2005 zuletzt erhebliche Barreserven aufbauen.

Dank dieser Entwicklung kann das HABM nun die Unternehmen – insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen, die der Marken- und Musterschutz und seine Durchsetzung häufig vor große finanzielle Herausforderungen stellen – an den erzielten Einsparungen teilhaben lassen und gleichzeitig weiter in die Verbesserung seiner Dienstleistungen (vor allem der Online-Dienste) und die Verringerung der Bearbeitungszeiten investieren.

Dieser erneuten wesentlichen Senkung der Gebühren gingen eingehende Diskussionen mit den Mitgliedstaaten voraus. Sie ist der erste Schritt in einer Reihe von Maßnahmen, auf die sich die Mitgliedstaaten bei einer gemeinsamen Sitzung des Verwaltungsrats und Haushaltsausschusses des HABM im September 2008 verständigt haben, um den HABM-Haushalt künftig ausgeglichener zu gestalten.

Artikel geschrieben und dessen Weitergabe genehmigt: Dr. Ingo Jung, i.jung@cbh.de

 Weitere Informationen:

http://ec.europa.eu/internal_market/indprop/tm/index_de.htm

http://oami.europa.eu

Die Marke “BoGiToys” sucht einen Käufer und Jemanden, der diese Marke mit Leben erfüllen möchte. “BoGiToys” ist entstanden aus den engl. Begriffen Boys (Jungs), Girls (Mädchen) und Toys (Spielsachen) und wurde bisher nicht benutzt. Denkbar ist sowohl ein Online-Shop für Kinder oder Erwachsenen-Spielzeug.

Der Name “BoGiToys” ist einprägsam und deutet sofort auf deren Inhalt hin. Somit entfallen teure Werbe- und Marketingmaßnahmen.

“BoGiToys” wurde in den Klassen 12 (Fahrzeuge), 15 (Musikinstrumente) und 28 (Spiele) beim DPMA angemeldet. Mit dem Erwerb der Marke erhält der Käufer die Domain www.bogitoys.de , um seine Produkte sofort im Internet mit einer eigenen Homepage bewerben zu können.

Anfragen und Preisvorschläge bitte an: info@nikator.de  

Die NIKATOR Limited wurde beauftragt, für die Wortmarke “bahnsinnig” einen Käufer zu suchen. “bahnsinnig” wurde für die Klassen 35, 39 und 43 beim DPMA am 26.07.2007 eingetragen.  Da die Marke “bahnsinnig” in den Waren- & Dienstleistungsklasse für Geschäftsführung / Unternehmensverwaltung /Transportwesen  eingetragen ist, könnte ein Reiseveranstalter ebenso damit werben wie ein Transportunternehmen. 

Mit der Bezeichnung “bahnsinnig” lassen sich aber auch andere Dienstleistungen kennzeichnen und vermarkten.

Angebote bitte über: info@nikator.de 

    

Die Nikator Ltd. wurde beauftragt, die Marke “HILLSTER” (von „Hill“ für Hügel / Gelände) zu verkaufen. “HILLSTER” ist eine komplett neue Modell-Bezeichnung für einen Geländewagen / SUV oder eine Geländeversion bzw. Studie eines Auto-Modells. HILLSTER ist zum einen in der Tradition bekannter Bezeichnungen wie Speedster, Roadster usw., d.h. er wird gleich als Autoname erkannt. Zum anderen ist er griffig, innovativ und voller Power.

Hillster wäre aber auch gut als Sondermodell-Bezeichnung oder Studie einsetzbar.

Mit der Marke “HILLSTER” erwirbt der Käufer die Domains “Hillster.de” und “Hillster.eu”. Somit könnte das neue Fahrzeug sofort durch eine eigenen Internetauftritt ins Internet gestellt werden.

“HILLSTER” ist als deutsche Wortmarke in den Klassen 12, 28, 37 angemeldet.

    

Die Nikator Ltd. wurde beauftragt, die Marke  „iQ-CONCEPT“ zu verkaufen. Diese Marke ist hervorragend geeignet, Produkte und Dienstleistungen von Finanzierungs- und Versicherungsgesellschaften oder Maklerunternehmen in den Markt einzuführen oder ein Handelsunternehmen mit diesem Markennamen zu gründen. Denkbar ist die Marke aber auch für die Bereiche Promotion, Veranstaltungsmanagement oder einen speziellen Reiseveranstalter.

Bereits der Name „iQ-CONCEPT“ deutet auf Produkt und Dienstleistung hin. Somit entfallen teure Marketing- & Werbemaßnahmen.

Bei der Marke „IQ-CONCEPT“ handelt es sich um eine Wort-/Bildmarke, die beim Deutschen Patent- und Markenamt für die Klassen 35, 36, 39, 41 und 43 eingetragen wurde. Zu der Marke erhält der Käufer die Domains www. Iq-concept.com .   

Somit kann der Käufer sein(e) neue(s) Produkt /Dienstleistung/Firma sofort aktiv  bewerben sowie die Internetpräsenz dafür erstellen.

Die NIKATOR Ltd., welche mit dem Verkauf und der Vermarktung der Marke beauftragt wurde, hat sich auf den Handel mit benutzten und unbenutzten Marken spezialisiert. Diese können sofort auf den Käufer übertragen und von diesem eingesetzt werden. Die NIKATOR Ltd. bietet unter anderem auch folgende Marken zum Kauf an:

 HILLSTER, Regeny, Scorewerk, Winedream, KEANOS, zeotrop, Keanos, BoGiFit uvm.