Archiv für Mai 2009
Ihr Internetauftritt mit bösem Erwachen !
Sie haben sich eine schöne Web-Seite gemacht und diverse private Bilder und andere Sachen auf Ihrer Homepage eingestellt. Dabei waren Bilder auf denen Sie mit Familienangehörigen und Freunden auf einer Feier zu sehen waren. Insbesondere sind Kleidungsstücke von Markenartikeln zu erkennen, deren Logos deutlich sichtbar waren. Selbstverständlich haben Sie sich dabei nichts gedacht!
Ein paar Tage später flattern bei Ihnen die ersten Abmahnschreiben von großen Anwaltskanzleien ein, die neben der üblichen Abmahnung auf Unterlassung auch noch mit großen Anwaltsgebührenrechnungen versehen sind. Sie sind geschockt.
Was ist passiert ?
Sie haben unwissentlich gegen gewerbliche Schutzrechte, wie das Markenrecht, verstoßen. Geschützte Marken, wie Levis oder Puma und Adidas, dürfen ohne Einwilligung der Rechtsinhaber nicht dargestellt werden. Das Markengesetz stellt nicht darauf ab, ob Sie wissentlich oder unwissentlich handelten. Es stellt nur darauf ab, ob eine Verletzung eines Markenrechtes oder anderen gewerblichen Rechtes erfolgte. Gleiches kann Ihnen passieren, wenn Sie eine Adressbezeichnung für Ihre Homepage verwenden, welche gleichlautend oder ähnlich lautend einer eingetragenen Marke entspricht.
Weiterhin können sich bei Ihnen noch übergangene Urheber melden und behaupten, die eingestellten Bilder und Lieblingsbücher müssen herausgenommen werden. Sie werden dann mit Schadensersatzforderungen die jenseits von Gut und Böse sein können, überzogen.
Trotz vielfacher Mahnungen im Internet kommt es jeden Tag zu massenhaften Abmahnungen mit unnötigen Folgen. Markenstreitigkeiten haben in der Regel einen Gegenstandswert von 50.000 €.
Das Landgericht Hamburg ist nicht zimperlich und hat sich jährlich für viele Fälle für zuständig erklärt. Die Anwaltshonorare gehen in die tausende von Euros.
Kanzleitipp:
Davor können Sie sich schützen. Wenden Sie sich an den professionellen Markendienstleister http://www.nikator.de/. Dort können Sie für gegen ein überschaubares Entgelt sich über die gewünschten Namen Ihres Internetauftrittes oder diverse Logos , Bilder und anderes Rat holen, der Ihren Internetauftritt rechtlich sicher macht.
Sie können Ihre Sachverhalte per Mail schicken und dort ganz entspannt Ihre Angelegenheiten klären. Sie müssen also weder reisen noch anderweitige Kosten in Kauf nehmen.
Bei einmaligen leichten Urheberrechtsverletzungen hat der Gesetzgeber nunmehr bei anwaltlichen Abmahnungen einen Riegel vorgeschoben und hat die Gebühren nach § 97 a Urhebergesetz auf 100 € für Erstfälle begrenzt.
Im Markenrecht gibt eine solche Regelung aber nicht. Also unser Tipp: erst prüfen , dann veröffentlichen. Anders herum kann es für Sie ein teurer „Spaß” werden.
Einzigartiger Rechtsschutz für Patentrecht · Gebrauchsmusterrecht ·Markenrecht · Urheberrecht ·Geschmacksmusterrecht
Von Erfindern sowie Marken- & Patentinhabern seit Jahren gefordert, können nun sowohl Privatpersonen als auch kleine und mittelständische Unternehmen bis 100 Mitarbeiter eine Rechtsschutzversicherung für die gerichtliche Wahrnehmung ihrer Interessen abschließen.
Versichert werden kannn dabei die Geltendmachung und die Abwehr von Schadenersatz-, Unterlassungs- und Auskunftserteilungsansprüchen. Und das alles mit sehr überschaubaren Selbstbehalten.
Eingeschlossen sind auch alle bereits bestehenden Rechte, die beim Deutschen Patent- & Markenamt DPMA angemeldet sind. Der Versicherungsschutz gilt europaweit.
NIKATOR vermittelt Ihnen diesen einzigartigen Versicherungsschutz.
Unser Partner bietet dem Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz auf der Grundlage der Allgemeinen Bedingungen für die Rechts- schutzversicherung (ARB NRV 2007) für die gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen aus Patentrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Geschmacksmusterrecht und Gebrauchsmusterrecht.
Die Nikator Ltd. wurde beauftragt, für die Nutzung der Marke „ New-PC- Line “ Lizenznehmer zu finden. Diese Marke ist hervorragend geeignet, EDV-Produkte, Soft- und Hardware oder Telekommunikationsprodukte unter diesem gut klingenden Markennamen zu verkaufen sowie das Logo und das KnowHow zu nutzen. Denkbar ist auch die Einrichtung von Online-Shops im EDV-Bereich oder der Aufbau einer Ladenkette zum Verkauf von PC’s und PC – Zubehör.
Bereits der Markenname „ New-PC- Line “ an sich deutet sofort auf die Produkte hin. Somit entfallen teuere Werbe- und Marketingmaßnahmen.
Bei der Marke „ New-PC- Line ““ handelt es sich um eine Wortmarke, die beim Deutschen Patent- und Markenamt für die Klassen 09, 35, und 42 eingetragen wurde.
Die NIKATOR Ltd., welche mit dem Verkauf und der Vermarktung der Marke beauftragt wurde, hat sich auf den Handel mit benutzten und unbenutzten Marken spezialisiert. Diese können sofort auf den Käufer übertragen und von diesem eingesetzt werden. Die NIKATOR Ltd. bietet unter anderem auch folgende Marken zum Kauf an:
Tixa, Domtor, HILLSTER, Scorewerk, BoGiToys, BoGiFit, Vitajoy, Fitura, bahnsinnig, Regeny