Einzigartiger Rechtsschutz für Patentrecht · Gebrauchsmusterrecht ·Markenrecht · Urheberrecht ·Geschmacksmusterrecht

Von Erfindern sowie Marken- & Patentinhabern seit Jahren gefordert, können nun sowohl Privatpersonen als auch kleine und mittelständische Un­ternehmen bis 100 Mitarbeiter eine Rechts­schutzversicherung für die gerichtliche Wahr­nehmung ihrer Interessen abschließen.

Versichert werden kannn dabei die Geltendmachung und die Abwehr von Schadenersatz-, Unterlassungs- und Aus­kunftserteilungsansprüchen. Und das alles mit sehr überschaubaren Selbstbehalten.

Eingeschlossen sind auch alle bereits beste­henden Rechte, die beim Deutschen Patent- & Markenamt DPMA angemeldet sind. Der Versiche­rungsschutz gilt europaweit.

NIKATOR vermittelt Ihnen diesen einzigartigen Versicherungsschutz.

Unser Partner bietet dem Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz auf der Grundlage der Allgemeinen Bedingungen für die Rechts- schutzversicherung (ARB NRV 2007) für die gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Inte­ressen aus Patentrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Geschmacksmusterrecht und Gebrauchsmusterrecht.

 

1 Kommentar zu „Marken- & Patentrechschutz-Versicherung“

  • Rechtsschutzversicherung Marke und Patent:

    Bei den sehr hohen Streitwerten lohnt es sich mal darüber nachzudenken, ob man eine solche Rechtsschutzversicherung abschließen sollte. Es macht auf jeden Fall Sinn eine solche Rechtschutz zu haben, wenn man mit vielen Marken und Patenten zu tun hat und solche auch anmelden möchte. Schon alleine Beratungsleistungen auf diesem Feld sind kostenintensiv.

    anwalt sofort Peter Knöppel

Kommentieren

Sie müssen angemeldet sein, um kommentieren zu können.