Einzigartiger Rechtsschutz für Patentrecht · Gebrauchsmusterrecht ·Markenrecht · Urheberrecht ·Geschmacksmusterrecht
Von Erfindern sowie Marken- & Patentinhabern seit Jahren gefordert, können nun sowohl Privatpersonen als auch kleine und mittelständische Unternehmen bis 100 Mitarbeiter eine Rechtsschutzversicherung für die gerichtliche Wahrnehmung ihrer Interessen abschließen.
Versichert werden kannn dabei die Geltendmachung und die Abwehr von Schadenersatz-, Unterlassungs- und Auskunftserteilungsansprüchen. Und das alles mit sehr überschaubaren Selbstbehalten.
Eingeschlossen sind auch alle bereits bestehenden Rechte, die beim Deutschen Patent- & Markenamt DPMA angemeldet sind. Der Versicherungsschutz gilt europaweit.
NIKATOR vermittelt Ihnen diesen einzigartigen Versicherungsschutz.
Unser Partner bietet dem Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz auf der Grundlage der Allgemeinen Bedingungen für die Rechts- schutzversicherung (ARB NRV 2007) für die gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen aus Patentrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Geschmacksmusterrecht und Gebrauchsmusterrecht.
Rechtsschutzversicherung Marke und Patent:
Bei den sehr hohen Streitwerten lohnt es sich mal darüber nachzudenken, ob man eine solche Rechtsschutzversicherung abschließen sollte. Es macht auf jeden Fall Sinn eine solche Rechtschutz zu haben, wenn man mit vielen Marken und Patenten zu tun hat und solche auch anmelden möchte. Schon alleine Beratungsleistungen auf diesem Feld sind kostenintensiv.
anwalt sofort Peter Knöppel