Ihr Internetauftritt mit bösem Erwachen !
Sie haben sich eine schöne Web-Seite gemacht und diverse private Bilder und andere Sachen auf Ihrer Homepage eingestellt. Dabei waren Bilder auf denen Sie mit Familienangehörigen und Freunden auf einer Feier zu sehen waren. Insbesondere sind Kleidungsstücke von Markenartikeln zu erkennen, deren Logos deutlich sichtbar waren. Selbstverständlich haben Sie sich dabei nichts gedacht!
Ein paar Tage später flattern bei Ihnen die ersten Abmahnschreiben von großen Anwaltskanzleien ein, die neben der üblichen Abmahnung auf Unterlassung auch noch mit großen Anwaltsgebührenrechnungen versehen sind. Sie sind geschockt.
Was ist passiert ?
Sie haben unwissentlich gegen gewerbliche Schutzrechte, wie das Markenrecht, verstoßen. Geschützte Marken, wie Levis oder Puma und Adidas, dürfen ohne Einwilligung der Rechtsinhaber nicht dargestellt werden. Das Markengesetz stellt nicht darauf ab, ob Sie wissentlich oder unwissentlich handelten. Es stellt nur darauf ab, ob eine Verletzung eines Markenrechtes oder anderen gewerblichen Rechtes erfolgte. Gleiches kann Ihnen passieren, wenn Sie eine Adressbezeichnung für Ihre Homepage verwenden, welche gleichlautend oder ähnlich lautend einer eingetragenen Marke entspricht.
Weiterhin können sich bei Ihnen noch übergangene Urheber melden und behaupten, die eingestellten Bilder und Lieblingsbücher müssen herausgenommen werden. Sie werden dann mit Schadensersatzforderungen die jenseits von Gut und Böse sein können, überzogen.
Trotz vielfacher Mahnungen im Internet kommt es jeden Tag zu massenhaften Abmahnungen mit unnötigen Folgen. Markenstreitigkeiten haben in der Regel einen Gegenstandswert von 50.000 €.
Das Landgericht Hamburg ist nicht zimperlich und hat sich jährlich für viele Fälle für zuständig erklärt. Die Anwaltshonorare gehen in die tausende von Euros.
Kanzleitipp:
Davor können Sie sich schützen. Wenden Sie sich an den professionellen Markendienstleister http://www.nikator.de/. Dort können Sie für gegen ein überschaubares Entgelt sich über die gewünschten Namen Ihres Internetauftrittes oder diverse Logos , Bilder und anderes Rat holen, der Ihren Internetauftritt rechtlich sicher macht.
Sie können Ihre Sachverhalte per Mail schicken und dort ganz entspannt Ihre Angelegenheiten klären. Sie müssen also weder reisen noch anderweitige Kosten in Kauf nehmen.
Bei einmaligen leichten Urheberrechtsverletzungen hat der Gesetzgeber nunmehr bei anwaltlichen Abmahnungen einen Riegel vorgeschoben und hat die Gebühren nach § 97 a Urhebergesetz auf 100 € für Erstfälle begrenzt.
Im Markenrecht gibt eine solche Regelung aber nicht. Also unser Tipp: erst prüfen , dann veröffentlichen. Anders herum kann es für Sie ein teurer „Spaß” werden.
Oben genannter Fall ist keine Erfindung, sondern Realität. Die Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier und Partner aus Frankfurt mahnt zum Beispiel für die Firma digiprotect wegen Verletzung von Urheberrecht ab. Im Google finden Sie über diese Kanzlei Informationen.
Aus unserer Sicht ist es immer besser vorab zu prüfen, ob mögliche Rechtsverletzungen vorliegen können. Die dort anfallenden Kosten stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten die anfallen, wenn man abgemahnt wird.
anwalt sofort Peter Knöppel