Archiv für September 2009

Die Europäische Kommission hat am 14.09.2009 eine Mitteilung zur besseren Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum im Binnenmarkt angenommen.

Die Mitteilung enthält eine Reihe praktischer Initiativen, um den dramatischen und schädlichen Folgen der Marken- und Produktpiraterie für die Volkswirtschaften der EU und die Gesellschaft insgesamt entgegenzutreten. Die Kommission schlägt vor, den bestehenden Rechtsrahmen durch eine gezieltere Durchsetzung und eine koordiniertere Zusammenarbeit zwischen dem privaten Sektor, nationalen Behörden und Verbrauchern im gesamten Binnenmarkt zu ergänzen.

Rechte an geistigem Eigentum gehören zu den Eckpfeilern einer kreativen, wettbewerbsfähigen und wohlstandschaffenden Wissensgesellschaft. Die Marken- und Produktpiraterie unterläuft dies und setzt Designer, Unternehmen, Arbeitsplätze und Verbraucher einem ständig wachsenden Risiko durch gefälschte Produkte und Dienstleistungen aus, die eine echte Gefahr für Gesundheit und Sicherheit darstellen.

Ziel der Kommission ist es, ein höchst effizientes, verhältnismäßiges und berechenbares System für die Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum sicherzustellen, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Binnenmarkts. Der geltende Rechtsrahmen stellt die Instrumente bereit, mit denen die Rechte an geistigem Eigentum fair, wirksam und verhältnismäßig durchgesetzt werden können.

In der Mitteilung werden Maßnahmen genannt, mit denen ergänzend zum Gemeinschaftsrecht Folgendes erreicht werden soll:

Zur Unterstützung der Durchsetzung soll die neue EU-Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie nationale Vertreter, Experten des Privatsektors und Verbraucher zusammenbringen, die gemeinsam daran arbeiten werden, Daten zu erfassen, Umfang und Ausmaß des Problems zu bewerten, Informationen auszutauschen, bewährte Verfahren und Strategien weiterzugeben, ihr Problembewusstsein zu schärfen und Lösungen für die wichtigsten Probleme vorzuschlagen.

Eine bessere Koordinierung der europaweiten Verwaltungszusammenarbeit soll den Informationsaustausch und die gegenseitige Unterstützung noch effizienter gestalten. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, hierfür nationale Koordinatoren zu benennen. Notwendig ist auch ein elektronisches Netz für den Informationsaustausch.

Zur Beilegung von Konflikten und Streitfragen sollen die Akteure sich verbünden und freiwillige Vereinbarungen treffen, die sich auf konkrete Probleme beziehen, wie den Verkauf von gefälschten Waren über das Internet, und die schnell an sich verändernde Märkte und Technologien angepasst werden können. Solche Vereinbarungen lassen sich auch leichter über die EU hinaus ausweiten und könnten weltweit die Grundlage für bewährte Verfahren bilden.

Die Mitteilung fußt auf der von der Kommission im letzten Jahr verabschiedeten europäischen Strategie für gewerbliche Schutzrechte und auf der jüngsten Entschließung des Rates über einen europäischen Gesamtplan zur Bekämpfung von Nachahmungen und Piraterie.

Weitere Informationen zur besseren Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum sind abrufbar unter:

http://ec.europa.eu/internal_market/iprenforcement/index_de.htm

(Quelle: http://www.cbh.de/portal/de/news/gewerblicher-rechtsschutz/eu-kommission-legt-praktische-nichtlegislative-massnahmen-zur-bekaempfung-von-marken–und-produktpiraterie-vor/2564,14440.html )

Besserer Markenschutz im Internet

Foto: Maksym Burda / fotolia.comDer Adressraum im Internet ist begrenzt. Voraussichtlich zum Jahreswechsel können Unternehmen ihre Marke oder ihren Unternehmensnamen als Top-Level-Domain registrieren. Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), die zentrale Verwaltung der Top-Level-Domains, wird 2010 Bewerbungen für neue Domains annehmen.  Unternehmen können erstmals ihre Namen und Marken nach dem Muster .MARKE oder .FIRMA als Top-Level-Domain registrieren. Vorstellbar sind beispielsweise Endungen wie .BAYER, .ASPIRIN oder .PHARMA. ICANN will mit der Erweiterung des Namensraumes im Internet den Wettbewerb der beteiligten Marktteilnehmer fördern und im Netz für mehr Auswahl und Vielfalt sorgen.
Unter strategischen Gesichtspunkten wie Markenschutz, Markenausbau und Sicherheit der Online-Kommunikation sollten sich Unternehmen deshalb mit dem Thema einer eigenen Top-Level-Domain beschäftigen und prüfen, welche Einsatzmöglichkeiten sich ableiten lassen. Wer zuerst beantragt, erhält mit hoher Wahrscheinlichkeit den Zuschlag.
Die Kosten für die Bewerbung bei ICANN betragen voraussichtlich ca. 185.000 US-Dollar; hinzu kommen weitere Kosten für Berater, Technik und Betrieb, so dass man mindestens mit etwa 300.000 Euro Gesamtkosten bis zum Start seiner eigenen Top-Level-Domain rechnen sollte.

Eine eigene Top-Level-Domain dient dem Schutz und Ausbau der Marke. Sie verhilft zu einer globalen Sichtbarkeit, unterstützt das Markenimage und stellt so einen Wettbewerbsvorteil dar. Damit ist sie ideal für die Digitalisierungsstrategie von Marken geeignet. Zudem hilft sie bei der Vereinheitlichung der globalen Kommunikation für das Unternehmen sowie seine Produkte und Services.

Mit der eigenen Top-Level-Domain lässt sich ein sicherer Namensraum für das Unternehmen und schaffen. Da sich die Domains unter der Kontrolle des Unternehmens befinden, werden Betrugsversuche erschwert und das Spam-Aufkommen vermindert. Durch die Nutzung neuer Verfahren zur Signierung von Domains (DNSSEC) lassen sich die Sicherheit im Unternehmen und das Vertrauen der Kunden in die digitalen Dienste weiter erhöhen. Die eigene Endung verhilft aber auch zu mehr Unabhängigkeit. Die leidige Frage nach der Verfügbarkeit von gewünschten Domains für Marketingaktionen, Produkte und Dienstleistungen gehört der Vergangenheit an. Prinzipiell können Bewerbungen für jeden Begriff als Top-Level-Domain abgegeben werden; jede Kombination aus mindestens drei Buchstaben ist möglich. Es gibt allerdings Einschränkungen; so darf eine Buchstabenkombination keine “verwirrende“ Ähnlichkeit mit bestehenden Top-Level-Domains haben und keine Rechte Dritter verletzen; auch Verstöße gegen grundsätzliche Vorstellungen von Moral und guten Sitten haben keine Chance auf Zulassung. Einschränkungen bestehen auch bei geografischen Namen.
Bewerben können sich nur Unternehmen, die umfangreiche Bewerbungsbedingungen erfüllen. Diese umfassen drei Bereiche: Das Unternehmen selbst, den Business­plan für den Betrieb der Top-Level-Domain sowie das technische Konzept. Insbesondere Business­plan und technisches Konzept haben für ICANN große Bedeutung, da die Organisation für die Stabilität des Namensraumes im Internet verantwortlich ist und deshalb sicher­stellen muss, dass nur auf Langfristigkeit, Seriosität und wirtschaftlichen Erfolg ausgerichtete Top-Level-Domains dem Namensraum hinzugefügt werden. Am Ende eines erfolgreichen Bewerbungs­verfahrens steht der Abschluss eines Vertrages zwischen dem Bewerber und ICANN. Dieser regelt technische und ökonomische Para­meter für die künftige Zusammenarbeit.

(Quelle: http://www.mitteldeutscher-markt.de/cms/front_content.php?idcat=141&idart=695 )

Nokia steigt in den Markt für „Netbooks“ ein. So verlautbarte man kürzlich, dass demnächst das „Nokia Booklet 3G“ erscheinen wird. Diese Strategie ist aus Management- und Marketingsicht nicht weiter verwunderlich. Auch immer mehr Mobilfunkbetreiber (wie etwa die Mobilkom in Österreich) bieten solche Geräte gratis oder zum Sonderpreis an, um noch mehr Menschen zu bewegen, das Internet mobil zu nutzen. Man bewegt sich so quasi auf den Heimmarkt von Nokia. Was sich beim Branding jedoch fatal erwies, lesen Sie unter

Quelle:  www.absatzwirtschaft-biznet.de/marketingit