Archiv für Oktober 2009

 

Die Nikator Ltd. wurde beauftragt, die Wortmarke „Noni Tropic Life“ zu verkaufen.

Die Marke wurde bereits erfolgreich für den Verkauf von sog.  „NONI“ – Produkten verwendet und kann nun erfolgreich durch einen anderen Markeninhaber weitergeführt werden.

 Die Wortmarke kann wegen des Bestandteiles „Noni“ in bestimmten Geschäftskreisen als bekannt und zugkräftig eingestuft werden. Somit entfallen teure Marketing & Werbemaßnahmen.

 Die Wortmarke Noni Tropic Life“ ist hervorragend geeignet, Produkte der „Noni“- Pflanze oder Dienstleistungen rund um „Noni“ in den Markt einzuführen oder einen Online-Shop aufzubauen. Bereits die Wortmarke an sich deutet auf die entsprechenden Produkte und Dienstleistungen hin.

 Bei der Wortmarke Noni Tropic Life“ handelt es sich um eine Wortmarke, die beim Deutschen Patent- und Markenamt für die Klassen 03, 05, 32 eingetragen wurde.

 Die NIKATOR Ltd., welche mit dem Verkauf und der Vermarktung der Marke beauftragt wurde, hat sich auf den Handel mit benutzten und unbenutzten Marken spezialisiert. Diese können sofort auf den Käufer übertragen und von diesem eingesetzt werden. Die NIKATOR Ltd. bietet unter anderem auch folgende Marken zum Kauf an:

Burgbrunnen, Intertraction, HILLSTER, Regeny, Scorewerk, Winedream, Yoker, KEANOS, BoGiToys, Fitura, vitajoy

Negativer Schufaeintrag löschen – Neuer Service von www.anwaltsofort-halle.de

Der kompetente und zuverlässsige Kooperationspartner der Niaktor Ltd. bietet ab sofort einen neuen Service zum Löschen von Schufaeinträgen an. Ein negativer Schufaeintrag ist so mit das Schlimmste, was einem Verbraucher oder Unternehmer passieren kann. Unberechtigte oder widersprochene Forderungen werden durch Gläubiger, Banken oder Inkassounternehmen häufig ignoriert. Diese teilen die Forderung einfach der Schufa mit. Was passiert dann: Die Schufa stuft den Betroffenen sofort als schlechten Schuldner ein. Ein geplanter Kredit, ein Leasingauto sind dann Geschichte. Im schlimmsten Fall kündigen die Banken laufende Kreditverbindungen, was zu fatalen Konsequenzen führen kann. Auch im mitteldeutschen Raum nehmen sich immer mehr Firmen das Recht heraus, die Schuldner bei der Schufa anzuschwärzen, um diese unter Druck zu setzen. Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass ein Schufaeintrag wegen bestrittener oder nicht rechtskräftig anerkannter Forderungen unrechtmäßig ist. Den Schuldner unter Druck zu setzen, in dem er in die Schufa eingetragen wird, ist wegen solcher Forderungen unverhältnismäßig. Wir helfen: Anwalt sofort bietet schnellen Service bei der Löschung derartiger Einträge an. Es gibt Urteile die belegen, dass die Eintragungen oft gegen den Datenschutz verstoßen und als Maßnahme der Beitreibung von Forderungen unverhältnismäßig sind.

Bei einem Schufaeintrag zählt schnelles Handeln. Sie erreichen den neuen Service unseres Kooperationspartners unter 0345/ 6782374 oder p.knoeppel@anwaltsofort-halle.de

Praxisratgeber mit ausführlich kommentierter Musterunterlassungserklärung zum Umgang mit Abmahnungen im Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Domainrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht und Urheberrecht

 

Quelle:

 

Redaktion Marktplatz Mittelstand – Ausgabe 18 / 2009 [redaktion@marktplatz-mittelstand.de] oder direkt zu:  

 

http://www.prs-law.de/index.php?id=abgemahnt_erste_hilfe

 

 

 

Die werbewirksame Ausstrahlung bekannter Marken bringt es mit sich, dass Nachahmer versuchen, sich an deren guten Ruf anzuhängen, oder sich deren Unterscheidungskraft zu Nutze zu machen. Diese Sachverhalte sind im Markenrecht geregelt. Es regelt als Teil des Kennzeichenrechts den Schutz von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geografischen Herkunftsangaben.

Die Marke ermöglicht den konkurrierenden Unternehmen, die von ihnen angebotenen Waren und Dienstleistungen von den Angeboten anderer Marktteilnehmer zu unterscheiden. Sie dient gegenüber dem Verbraucher als werbliches Kommunikationsmittel mit Garantiefunktion.

 Neben dem Vermögenswert bietet die Marke ein Verbietungsrecht bei einer unbefugten Nutzung durch Dritte. Nach der Erscheinungsform lassen sich insbesondere Wortmarken (einschließlich Buchstabenkombinationen und Zahlen), Bildmarken, Wort- / Bildmarken, dreidimensionale Marken, Farbmarken sowie aus den verschiedenen Formen kombinierte Marken unterscheiden. Sofern der Markenschutz nicht ausnahmsweise bereits aufgrund der Bekanntheit des Zeichens besteht, ist die Anmeldung einer Marke zur Eintragung in das Markenregister erforderlich.

 Für die Anmeldung einer deutschen Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ist ein Produktverzeichnis für die Waren und Dienstleistungen zu er stellen, die mit der Marke gekennzeichnet werden sollen. Die Anmeldegebühr für bis zu drei Waren- und / oder Dienst leistungsklassen beträgt 300 Euro sowie für jede weitere Klasse 100 Euro.Der Schutz einer deutschen Marke erstreckt sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Schutzdauer der registrierten Marke beginnt mit dem Anmeldetag und endet zehn Jahre nach Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt. Die Schutzdauer kann beliebig um jeweils zehn Jahre verlängert werden, wofür Verlängerungsgebühren anfallen. Vor einer Markenanmeldung ist eine Recherche nach identischen und ähnlichen Kennzeichen ratsam, um Rechtsverletzungen vorzubeugen.

 Auf europäischer und internationaler Ebene wird der Schutz mittels der Gemeinschaftsmarke und durch internationale Registrierungen realisiert. Die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke erfolgt beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante, Spanien, die internationale Registrierung erfolgt bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf.

 Der Erwerb des Markenschutzes gewährt dem Inhaber ein ausschließliches Recht hinsichtlich des Zeichens. Im Falle einer Rechtsverletzung kann er als Berechtigter insbesondere Unterlassung und Schadensersatz verlangen. Im Interesse der Allgemeinheit und des freien Warenverkehrs gewährt das Markenrecht dem Markeninhaber die Befugnis nur über das erstmalige Inverkehrbringen der mit seiner Marke versehenen Produkte. Ihm wird grundsätzlich die Kontrolle der weiteren Nutzung seines Zeichens für Produkte entzogen, die mit seiner Zustimmung in den Verkehr gelangt sind. Das heißt, dass rechtmäßig innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes in Verkehr gebrachte, markenrechtlich geschützte Produkte weiter verbreitet werden dürfen. Das Recht des erstmaligen Inverkehrbringens soll dem Markeninhaber die Möglichkeit einräumen, den wirtschaftlichen Wert seiner Marke zu realisieren.

 (Quelle: BVWM Zeitschrift 01/2009   http://www.bvmw.de/fileadmin/download/Bilder/Der-MITTELSTAND/2009-01/Mittelstand-Bundesausgabe_01-09.pdf )

 

Das Europäisches Gericht erster Instanz (EuG) hat nun geurteilt, dass das Ausrufezeichen im Markennamen “JOOP!” keinen schützenswerten Anspruch hat.

Die Firma “JOOP!” hatte darauf geklagt, dass der Markenname “JOOP!” im Markenamt im spanischen Alicante eingetragen wird, dies wurde aber von der europäischen Behörde abgelehnt.

Das Gericht sah in dem Ausrufezeichen nur eine “bloße Anpreisung oder Blickfang”. Dies würde aber nicht eine zu sichernde “Unterscheidungskraft” zu anderen Marken hervorbringen.

Die fehlende Unterscheidungskraft ergibt sich insbesondere daraus, dass der Verbraucher, und zwar auch der in höherem Maße aufmerksame Verbraucher, nicht in der Lage ist, auf der Basis eines simplen Ausrufezeichens, das keine besondere Schriftgestaltung aufweist, sich vom Standardschriftbild nicht unterscheidet und vielmehr als bloße Anpreisung oder Blickfang wahrgenommen wird, auf die Herkunft der angemeldeten Waren zu schließen.

Dieses Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, da es noch eine zweite Instanz gibt, welche möglicherweise auch anders entscheiden kann.

Az: T-75/08

Anwalt sofort ist Kooperationspartner des Markendienstleisters Nikator www.nikator.de . Dort können Sie sich rund um das Thema Marke informieren.

Kanzleitipp:

Es wird schwierig werden, Satzzeichen als Markenbestandteile eintragen zu lassen. Die Gefahr besteht, dass dann Satzzeichen nicht mehr von anderen Marktteilnehmern verwendet werden dürfen.

In Kürze werden anwaltsofort und die Firma Nikator Informationsveranstaltungen rund um das Thema Marken/ Eintragung/ Handel / Rechtschutz / Kosten geben.