Archiv für März 2010
Keine Verwechslungsgefahr der Wort-/Bildmarken “pneus-online.com” und “pneusonline.com” bei deutlicher Abweichung im Bildbestandteil (OLG München, Urteil vom 12.11.2009, Az. 29 U 3255/09)
Es besteht keine einen Löschungsanspruch begründende Verwechslungsgefahr zwischen den jeweils für Reifen ange- meldeten Wort-/Bildmarken “pneus-online.com” und “pneusonline.com”, wenn die eine Marke sich von der anderen durch einen deutlich differenzierten Bildbestandteil unterscheidet. Gibt der Bildbestandteil der älteren Marke grafisch lediglich den Inhalt der wörtlichen Darstellung, nämlich einen Reifen, wieder, während die jüngere Marke sich durch eine sehr phantasievolle Gestaltung im Gedächtnis des Verbrauchers nachhaltig verankert, kommen sich die Marken in dem durch ihre Gesamtheit vermittelten Gesamteindruck nicht verwechselbar nahe (MarkenG § 5 Abs. 2; MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2)
Quelle:
http://www.jurion.de/login/login.jsp?goToUrl=../urteil/35335…
In Costa Rica heisst ein dort gängiges Putzmittel “Terror” . Die 3,785-Liter-Flasche “Terror” – übersetzt aus dem spanischen für “Schrecken” – gibt es in verschiedenen Duftvarianten.
Ein Bild dazu finden Sie hier:
In Zeiten der weltweiten Wirtschaftskrise stellen immaterielle Vermögenswerte oftmals einen erheblichen Wert für das besitzende Unternehmen dar. Wenn Immobilien und Maschinen als klassische Sicherheiten nicht (mehr) zur Verfügung stehen, können immaterielle Vermögenswerte, wie beispielsweise Marken und Patente, im Rahmen von Kreditbesicherungen, Rating-Optimierungen (Basel II) oder Sale-and-Lease-Back-Verfahren als wertvolle Finanzierungsinstrumente dienen. Eine detaillierte, transparente und zeitnahe Bewertung dieser immateriellen Vermögenswerte ist dabei eine entscheidende Voraussetzung.
Den vollständigen Text finden Sie unter:
http://www.ip-valuation.de/DE/docs/15-Pressemitteilung_2010-03-04.pdf
Das lang erwartete erste EuGH-Urteil in Sachen “AdWords” liegt nunmehr vor. Der EuGH führt darin eine wichtige Unterscheidung durch:
Im Grundsatz stellt das Gericht klar, dass Google dadurch, dass es Werbenden die Möglichkeit bietet, Schlüsselwörter zu kaufen, die Marken von Mitbewerbern entsprechen, nicht das Markenrecht verletzt.
Demgegenüber dürfen die Werbenden selbst ihrerseits anhand solcher Schlüsselwörter von Google nicht Anzeigen einblenden lassen, aus denen die Internetnutzer nicht leicht erkennen können, von welchem Unternehmen die beworbenen Waren oder Dienstleistungen stammen.
Quelle: CBH Rechtsanwälte
“Bezahlen Sie mit ihrem guten Namen!” Manche Firma kann das wirklich, wenn der Name eine teure Marke ist. Dazu muss man den Wert der Marke ermitteln – im Falle von VW je nach Methode ein Milliarden-Unterschied. Markenexperte Henrik Sattler erklärt die Probleme der Bewertung, und warum man sie auf sich nehmen sollte.
Interview des MANAGER Magazins am 17.03.2010 mit Henrik Sattler, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Handel und Marketing an der Universität Hamburg. Sein Wissenschaftliches Zentrum für Markenmanagement und Marketing (ZMM) hat am 27. Oktober die zweite Markentagung veranstaltet.
mm.de: Herr Professor Sattler, Sie kritisieren, in Deutschland stecke die Bewertung von Marken noch in den Kinderschuhen. Woran machen Sie das fest?
Sattler: Es existiert eine Vielzahl von Bewertungsverfahren, die zu höchst unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Ein Beispiel: Der Wert der Marke VW wird nach einer Methode mit 4,7 Milliarden Euro beziffert, nach einer anderen mit 16 Milliarden Euro. Das ist kein Einzelfall, und die Differenzen sind erheblich.
mm.de: Aber welchen Zweck hat die Übung der Markenbewertung? Nehmen wir einen Mittelständler mit hundert Beschäftigten: Warum soll der sich die Mühe machen, den Wert seiner Marken zu ermitteln?
Sattler: Da gibt es die verschiedensten Anlässe. Die Bewertung ist etwa eine Erfolgskontrolle für Marketing-maßnahmen. Schließlich ist es nicht ungewöhnlich, dass auch Mittelständler dafür zweistellige Millionenbeträge ausgeben.
Ein anderer Anlass ist, wenn man die Lizenz für eine Marke verkaufen will. Das kommt oft vor, wenn Mittelständler sich außerstande sehen, in einen Markt selbst vorzudringen, Einheimische aber mit deren Marke auftreten wollen. Da ist es wichtig zu wissen: Was kann ich für meinen guten Namen verlangen?
Überlebenswichtig kann es werden, wenn ein Unternehmen gegenüber Kapitalgebern den Wert seiner Vermögens-gegenstände beziffern will. Es ist sehr hilfreich, wenn man dann auch den Wert der Marke in Zahlen ausdrücken kann und vielleicht neue Finanzierungsquellen erschließt.
mm.de: Woher kommt dennoch das Defizit beim Thema Markenbewertung, das Sie beklagen?
Sattler: Angesichts der Vielzahl der Bewertungsmethoden ist es jedes Mal von Neuem eine Herausforderung, die passende Methode zu finden. Das fängt schon bei den Grundbegriffen an. Die einen wollen den Wert der Marke in Euro und Cent angeben, andere haben davon ein abstraktes Bild und sprechen von Markenstärke, wie sie im Bewusstsein der Konsumenten verankert sei, und geben eine Indexzahl zwischen 0 und 100 dafür an. Diese Vielfalt erzeugt bei vielen Unternehmen Skepsis gegenüber allen Bewertungsversuchen.
Hinzu kommt, dass der tatsächliche Markeneinfluss schwierig zu klären ist. Wenn der Umsatz in einem Bereich steigt, weiß man ja noch nicht, wie stark dieses Plus dem Wert der Marke geschuldet ist. Man braucht also eine sinnvolle Vergleichsgröße, etwa die Zahlen des Hauptkonkurrenten oder einer schwach profilierten Handelsmarke. Dann gibt es Ansätze, die auch ein zukünftiges Wertschöpfungspotenzial mit einkalkulieren, etwa, wenn man die Wirkung einer Marke auf andere Produktgruppen ausdehnen will. Je nach dem, ob man solche Wertschöpfungspotenziale einbezieht oder nicht, kommt es zu sehr unterschiedlichen Markenwerten.
mm.de: Bei dieser Fülle von Ansätzen können sich Unternehmer also trotz Bewertung kaum mit der Konkurrenz vergleichen. Gibt es Versuche, diesen Missstand zu ändern?
Sattler: Die gibt es, verschiedene Arbeitskreise beschäftigen sich mit einer Standardisierung. So tagt ein entsprechender DIN-Ausschuss, in dem sich Unternehmensvertreter und Wissenschaftler um einen Standard bemühen. Aktuell hat man die Bemühungen sogar ausgeweitet und zielt auf einen weltweiten ISO-Standard. Die Einigung ist aber sehr problematisch. Die Anbieter von Unternehmensbewertungen geben nur ungern Ansätze auf, welche sie von der Konkurrenz unterscheiden. Deswegen glaube ich, dass man sich nur auf ganz grobe Rahmenbedingungen wird einigen können.
mm.de: Welchen Erfolg können sich deutsche Firmen von einem Standard in der Markenbewertung versprechen?
Sattler: Die Unternehmen sollten daran interessiert sein, den Wert ihrer Marken zu beziffern, weil sie in den meisten Fällen einen erheblichen Anteil am Gesamtunternehmenswert haben. Wenn man etwa ein Unternehmen akquiriert, in dem Marken eine große Rolle spielen, dann muss man den Markenwert in der Bilanz ausweisen. Will man diese Markenwerte abschreiben, ist darüber ein jährlicher Nachweis erforderlich. Gerade in einer solchen Situation kann sich das Wissen um den Markenwert auszahlen. Und vergessen Sie nicht, dass strategische Entscheidungen eine gesicherte Basis brauchen, etwa wenn man überlegt, einen Markenauftritt auf eine andere Produktgruppe auszudehnen.
mm.de: Welche Gefahren drohen bei einer solchen Ausdehnung?
Sattler: Es besteht immer die Möglichkeit, dass die Marke insgesamt Schaden nimmt, wenn ein neues Produkt floppt. Aber das ist schwierig zu messen. Nehmen wir ein Saisonprodukt wie die Halloween-Edition von Choco Crossies, die mit einer besonderen Pfeffermischung gewürzt ist. Diese Edition hat sich vergleichsweise schlecht verkauft, auf die Umsätze bei den normalen Choco Crossies hat sich das nicht ausgewirkt.
Es gibt dagegen Fälle, bei denen ein Markentransfer tatsächlich schädlich war. Ein Paradebeispiel ist Melitta, ein Name, der lange ausschließlich für Produkte rund um Kaffee stand. Dann hat man versucht, das Sortiment um Haushaltsprodukte wie Müllbeutel zu erweitern. Das Resultat war, dass das Bild von der Qualität des Kaffees litt. Nach wenigen Jahren musste die Marke völlig neu aufgestellt werden, für die Haushaltswaren hat man andere Marken kreiert. Melitta hat sich von diesem Experiment nur langsam erholt.
mm.de: Welchen Erfolg können sich deutsche Firmen von einem Standard in der Markenbewertung versprechen?
Sattler: Die Unternehmen sollten daran interessiert sein, den Wert ihrer Marken zu beziffern, weil sie in den meisten Fällen einen erheblichen Anteil am Gesamtunternehmenswert haben. Wenn man etwa ein Unternehmen akquiriert, in dem Marken eine große Rolle spielen, dann muss man den Markenwert in der Bilanz ausweisen. Will man diese Markenwerte abschreiben, ist darüber ein jährlicher Nachweis erforderlich. Gerade in einer solchen Situation kann sich das Wissen um den Markenwert auszahlen. Und vergessen Sie nicht, dass strategische Entscheidungen eine gesicherte Basis brauchen, etwa wenn man überlegt, einen Markenauftritt auf eine andere Produktgruppe auszudehnen.
mm.de: Welche Gefahren drohen bei einer solchen Ausdehnung?
Sattler: Es besteht immer die Möglichkeit, dass die Marke insgesamt Schaden nimmt, wenn ein neues Produkt floppt. Aber das ist schwierig zu messen. Nehmen wir ein Saisonprodukt wie die Halloween-Edition von Choco Crossies, die mit einer besonderen Pfeffermischung gewürzt ist. Diese Edition hat sich vergleichsweise schlecht verkauft, auf die Umsätze bei den normalen Choco Crossies hat sich das nicht ausgewirkt.
Es gibt dagegen Fälle, bei denen ein Markentransfer tatsächlich schädlich war. Ein Paradebeispiel ist Melitta, ein Name, der lange ausschließlich für Produkte rund um Kaffee stand. Dann hat man versucht, das Sortiment um Haushaltsprodukte wie Müllbeutel zu erweitern. Das Resultat war, dass das Bild von der Qualität des Kaffees litt. Nach wenigen Jahren musste die Marke völlig neu aufgestellt werden, für die Haushaltswaren hat man andere Marken kreiert. Melitta hat sich von diesem Experiment nur langsam erholt.
nachzulesen bei: http://www.manager-magazin.de/
In wenigen Tagen oder Wochen steht das Comeback der Internetverkaufsplattform von Quelle – auf Quelle.de – an. Dies meldete vor kurzem ein Sprecher der Otto-Gruppe, die inzwischen die Markenrechte an Quelle besitzt.
“Die Hauptaufgabe besteht darin, quelle.de als Anlaufstation im Netz zu verankern”, so der Sprecher. Auch über eine Neuauflage des Quelle-Kataloges werde momentan nachgedacht, da dieser immer noch potenzielle Kunden anziehen würde.
Die Otto-Gruppe selbst generiert inzwischen knapp 60 Prozent ihres Umsatzes im Internet. Neben der Marke “Quelle” wird auch über die Weiterführung der “Privileg”-Reihe nachgedacht. Unter diesem Logo wurden bisher vor allem so genannte weiße Waren wie Kühlschränke verkauft.
Fazit: Totgesagte leben länger!
Entnommen aus: www.express.de
„Das Wort ‚Verbraucherzentrale‘ genießt endlich Markenschutz“, informiert Bettina Dittrich, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Damit ist es für Verbraucherzentralen und deren Dachverband, dem Verbraucherzentrale Bundesverband mit Sitz in Berlin, endlich möglich, sich wirkungsvoll vor Trittbrettfahrern zu schützen.
Die hatten in der Vergangenheit den Begriff „Verbraucherzentrale“ oft genug als Unternehmens- oder Vereinsnamen gewählt oder in sonstiger Weise missbräuchlich verwendet.
Seit nunmehr fast 20 Jahren ihres Bestehens wird die Verbraucherzentrale Sachsen immer wieder damit konfrontiert, dass Verbraucher von einer vermeintlichen „Verbraucherzentrale“ kontaktiert wurden, sei es, um fragliche Geldanlageprodukte zu verkaufen, sei es, um Einträge in Werbesperrlisten an den Mann zu bringen oder sei es, um selbst eigene Mitarbeiter zu akquirieren. Immer wieder versuchen windige Unternehmen, sich bei Verbrauchern Vertrauen zu erschleichen, indem sie ihnen eine in der Realität nicht vorhandene Nähe zur Verbraucherzentrale suggerieren. In der Vergangenheit war es schwierig, dem etwa über das Wettbewerbs- oder das Firmenrecht wirksam begegnen zu können.
„Damit ist nun Schluss“, so Bettina Dittrich, „denn die im September 2009 erfolgte Eintragung des Wortes ‚Verbraucherzentrale‘ beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt schafft den rechtlichen Rahmen, über das Markenrecht uns vor dem Missbrauch unseres Namens und was viel wichtiger ist, Verbraucher vor fragwürdigen Angeboten unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes zu schützen.“
Die Nikator Ltd. wurde beauftragt, die Marke „edelFORM “ zu verkaufen. Diese Marke ist hervorragend geeignet, Produkte und Dienstleistungen zur Einrichtung von Wohn- und Geschäftsräumen, insbesondere Möbel und Lampen, zu verkaufen. Aber auch die Einrichtung von Online-Shops als Vertriebsplattform für Möbel,
Wohnaccessoires oder Kunstgegenstände ist denkbar und machbar.
Bereits der klangvolle Name „ edelFORM “ deutet auf besondere Produkte mit Stil und Niveau hin. Somit entfallen teure Marketing- & Werbemaßnahmen.
Bei der Marke „ edelFORM “ handelt es sich um eine Wort-/Bildmarke, die beim Deutschen Patent- und Markenamt für die Klassen 11, 20, 21 und 35 eingetragen wurde. Zu der Marke erhält der Käufer die Domains edelFORM.com, edelFORM.de, edelFORM.eu, edelFORM.biz, edelFORM.info . Somit kann der Käufer der Marke sein(e) neue(s) Produkt /Dienstleistung/Firma sofort aktiv bewerben sowie die Internetpräsenz dafür erstellen. Zudem besitzt die Domain edelFORM.com bereits einen Pagerank von 2 bei Google. Dies steigert die Wertigkeit der Marke mit den Domains beträchtlich.
Die NIKATOR Ltd., welche mit dem Verkauf und der Vermarktung der Marke beauftragt wurde, hat sich auf den Handel mit benutzten und unbenutzten Marken spezialisiert. Diese können sofort auf den Käufer übertragen und von diesem eingesetzt werden. Die NIKATOR Ltd. bietet unter anderem auch folgende Marken zum Kauf an:
Burgbrunnen, vitajoy, fitura, HILLSTER, Regeny, Yoker und Winedream