Das lang erwartete erste EuGH-Urteil in Sachen “AdWords” liegt nunmehr vor. Der EuGH führt darin eine wichtige Unterscheidung durch:
Im Grundsatz stellt das Gericht klar, dass Google dadurch, dass es Werbenden die Möglichkeit bietet, Schlüsselwörter zu kaufen, die Marken von Mitbewerbern entsprechen, nicht das Markenrecht verletzt.
Demgegenüber dürfen die Werbenden selbst ihrerseits anhand solcher Schlüsselwörter von Google nicht Anzeigen einblenden lassen, aus denen die Internetnutzer nicht leicht erkennen können, von welchem Unternehmen die beworbenen Waren oder Dienstleistungen stammen.
Quelle: CBH Rechtsanwälte