Keine Verwechslungsgefahr der Wort-/Bildmarken “pneus-online.com” und “pneusonline.com” bei deutlicher Abweichung im Bildbestandteil (OLG München, Urteil vom 12.11.2009, Az. 29 U 3255/09)

Es besteht keine einen Löschungsanspruch begründende Verwechslungsgefahr zwischen den jeweils für Reifen ange- meldeten Wort-/Bildmarken “pneus-online.com” und “pneusonline.com”, wenn die eine Marke sich von der anderen durch einen deutlich differenzierten Bildbestandteil unterscheidet. Gibt der Bildbestandteil der älteren Marke grafisch lediglich den Inhalt der wörtlichen Darstellung, nämlich einen Reifen, wieder, während die jüngere Marke sich durch eine sehr phantasievolle Gestaltung im Gedächtnis des Verbrauchers nachhaltig verankert, kommen sich die Marken in dem durch ihre Gesamtheit vermittelten Gesamteindruck nicht verwechselbar nahe (MarkenG § 5 Abs. 2; MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2)

Quelle: http://www.jurion.de/login/login.jsp?goToUrl=../urteil/35335…

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