Archiv für Juni 2011

Die Bewerbung einer Ware mit der Aussage „Made in Germany“ ist unzulässig, wenn alle wesentlichen Fertigungsprozesse im Ausland durchgeführt werden.

Der Beklagte, ein Besteck-Hersteller, bewarb seine Waren mit einer kleinen Deutschlandfahne und den Worten „Made in Germany“. Der Kläger sah hierin eine Irreführung des Verbrauchers und nahm den Beklagten auf Unterlassung in Anspruch.

Der Kläger beanstandete, dass insbesondere die von dem Beklagten vertriebenen Messer zu 75 % in China hergestellt würden. Lediglich die Politur werde abschließend in Deutschland vorgenommen. Der Beklagte stellte sich auf den Standpunkt, dass die Politur der Messer für den Herstellungsprozess maßgeblich sei und die Messer im Ergebnis keine Unterschiede zu vollständig in Deutschland produzierten Waren aufweisen würden.

Das OLG Düsseldorf stufte die Werbung als irreführend ein. Die Werbung mit der Aussage „Made in Germany“ suggeriere dem Verbraucher ganz klar und eindeutig, dass die Produktion der Waren in Deutschland stattgefunden habe. Hinzu käme, dass der Verbraucher mit dieser Aussage eine hohe Qualitätserwartung verbinde und die Motivation des Verbrauchers, die mit der Bezeichnung beworbenen Waren zu kaufen, enorm gesteigert sei. Liegen die wesentlichen Fertigungsprozesse der Ware dagegen im Ausland, würden die Erwartungen des Verbrauchers insbesondere in Bezug auf die die Qualität nicht erfüllt.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.04.2011 – Az.: I-20 U 110/10

Quelle: CBH Rechtsanwälte, Köln

 http://www.cbh.de//portal/de/news/gewerblicher-rechtsschutz/olg-duesseldorf—irrefuehrende-werbung-made-in-germany/2564,15275.html

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Die Anlässe für die Bewertung von immateriellen Vermögenswerten (Intellectual Property – IP) sind vielfältig. Wesentliche Bewertungsanlässe sind beispielsweise der Kauf bzw. Verkauf von immateriellen Vermögenswerten oder gesamten Unternehmen, die Lizenzvergabe und die damit verbundene Ermittlung einer sachgerechten Lizenzrate, die interne Steuerung und das wertorientierte IP Management sowie die Schadensermittlung bei Rechtsstreitigkeiten.

Darüber hinaus dienen immaterielle Vermögenswerte im Rahmen von Kreditbesicherungen, Rating-Optimierungen (Basel II) oder Sale-and-Lease-Back-Verfahren immer häufiger als wertvolle Finanzierungsinstrumente. Eine detaillierte, transparente und zeitnahe Bewertung dieser immateriellen
Vermögenswerte ist dabei eine entscheidende Voraussetzung.

Aber auch die Bilanzierung von Marken und Patenten nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften IFRS 3 und IAS 38 gewinnt zunehmend an Bedeutung. Beispielsweise ist für bilanzierte Marken mit einer unbestimmbaren Nutzungsdauer jährlich ein Werthaltigkeitstest nach IAS 36 durchzuführen.

Den vollständigen Artikel findet Ihr hier: http://www.ip-valuation.de/DE/docs/KSzW_Nr4_Interview_Tafelmeier_2010-10.pdf

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Die Nikator Untergruppe wurde von dem Markeninhaber der Marke „Formel 1“ beauftragt, Lizenznehmer zu finden, welche auf Werbematerialien oder zu sonstigen Werbezwecken die Zeichen „Zielflagge“ und einen Schriftzug „Formel 1“ verwenden wollen. Der Markeninhaber selbst, die Fa. H & H Lizenzhandel, Frankfurt, bietet zur Zeit Münzen mit der aufgeprägten Marke „Formel 1“ an.
 

Bei der Marke „ Formel 1 “ handelt es sich um eine Wort- / Bildmarke, die beim Deutschen Patent- und Markenamt für die Klassen 16, 6, 14, 21, 24, 34, 41, 45 bereits  1998 eingetragen wurde. Die Marke wurde 2008 verlängert und hat somit noch eine Gültigkeit von 7 Jahren, bis sie ein weiteres Mal verlängert werden könnte.

 
Mit der Marke wurden bereits Umsätze erzielt. Die Marke kann in interessierten Kreisen als bekannt eingestuft werden. Somit entfallen teure Marketing- & Werbemaßnahmen.
   
NIKATOR, welche mit dem Verkauf und der Vermarktung der Marke beauftragt wurde, hat sich auf den Handel mit benutzten und unbenutzten Marken spezialisiert. Diese können sofort auf den Käufer übertragen und von diesem eingesetzt werden. NIKATOR bietet unter anderem auch folgende Marken zum Kauf an:

Burgbrunnen, vitajoy, fitura, HILLSTER, Regeny, Yoker, Yakumo, Winedream und viele Andere.

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Mentale MARKEN-kraft

Welche Wirkung MARKEN im Gehirn entfalten, macht seit Jahren die  neurowissenschaftliche Forschung deutlich. Mit Hilfe von Gehirnscans lässt sch beispielsweise zeigen, dass starke MARKEN zu einer Entlastung der kortikalen Strukturen führen, die primär für rationale Entscheidungen zuständig sind. Gleichzeitig zeigen Hirnstrukturen, die Emotionen in Entscheidungsprozessen integrieren, eine deutlich stärkere Aktivierung, so Peter Kenning in seinem Rückblick auf „Fünf Jahre neuroökonomische Forschung“. Die wichtigsten Erkenntnisse seines Beitrages, der 2010 im Herausgeberwerk „Wie MARKEN wirken“ (Vahlen Verlag) erscheinen ist, finden Sie zusammen mit dem Buchbeitrag als Download hier:

www.absatzwirtschaft.de/neuromarketing 

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