Archiv für Juli 2011

Als sich die Baggerschaufel schließt, splittert das Hartplastik. Mit einem lauten Knack bricht es auseinander. Auf dem Gesicht des Kölner Dyson-Geschäftsführers Erich Geisser macht sich ein zufriedenes Lächeln breit. 800 Ventilatoren werden an diesem Nachmittag in Ehrenfeld klein gemacht und landen im bereitgestellten Müllcontainer. Mit der Aktion wehrt sich der Staubsauger- und Ventilator-Hersteller Dyson anschaulich gegen Produktpiraterie.

Zuvor hatten eigene Ermittler und der deutsche Zoll die Nachbauten von Dysons neuartigem Ventilator palettenweise sichergestellt. Produziert in China, verkauft zu einem Drittel des Originalpreises, für 100 statt 300 Euro, erhältlich per Internetversand und im Einzelhandel. Die Kopien unterscheiden sich optisch nur im Detail und funktionieren vor allem nach einem patentgeschützten System.

Den rotorlosen Ventilator hatte Dyson 2009 auf den Markt gebracht, davor flossen umgerechnet neun Millionen Euro in eine vierjährige Entwicklung mit hunderten beteiligten Ingenieuren. “Der Nachbau war zu erwarten”, sagt Marketing-Chef René Némorin. Bis die ersten Kopien auftauchten, brauchten die chinesischen Techniker lediglich sechs Monate. Am Ende waren es 100 verschiedene Nachahmerprodukte aus 20 Ländern.

Dyson entwickelt seine Neuheiten im Stammsitz in England und lässt in Malaysia produzieren. Die Problematik der Markenpiraterie könne man aber auf deutsche Firmen übertragen, sagt Elmar Schuhmacher, Kölner Fachanwalt für Urheberrecht. “Deutschland ist als innovatives Land ebenfalls extrem betroffen von Fälschungen, das Problem nimmt zu und ist in seiner gesamten Dimension kaum schätzbar. Weltweit gehen wir von vielen Milliarden Euro Schaden aus.”

2010 hatten die Zollbehörden an den Außengrenzen der EU mehr als 103 Millionen Waren wegen des Verdachts auf Schutzrechtsverletzung beschlagnahmt – im Wert von mehr als einer Milliarde Euro. In Köln hatte erst am Dienstag der Zoll am Flughafen 400 gefälschte Smartphones mit einem Verkaufwert von 250 000 Euro aus Postpaketen gefischt und sichergestellt.

Das britische Unternehmen Dyson lässt sich den Kampf gegen die Produktpiraten jährlich einige Million Euro Kosten. “Unsere Entwicklungen beruhen auf jahrelanger Arbeit”, sagt der hiesige Dyson-Geschäftsführer Erich Geisser. “Wenn wir unser geistiges Eigentum nicht schützen, kostet das sehr viele Arbeitsplätze.”

Quelle: http://www.welt.de/print/welt_kompakt/koeln/article13498961/Mit-dem-Bagger-gegen-die-Piraten.html 

.

Trotz der anhaltenden Diskussionen um Kraftstoffverbrauch und CO2-Belastung sind 60 Prozent der deutschen Autofahrer der Meinung, dass sich das Engagement eines Automobilherstellers in der Formel 1 positiv auf dessen Image auswirkt. Das Marktforschungsinstitut Puls befragte hierzu 1 000 deutsche Autofahrer, von denen lediglich fünf Prozent einen negativen Imageeffekt sehen und 35 Prozent keine Meinung dazu haben. Demzufolge beurteilen auch nur 20 Prozent der Deutschen den Ausstieg von Automarken aus der Formel 1 positiv, rund ein Drittel findet dies nicht gut.

Zu der positiven Wahrnehmung der Formel 1 passe ein weiteres Ergebnis der Puls-Studie: Deutschlands Autofahrer sind zu 55 Prozent der Meinung, dass die Formel 1 auch der Qualität und Technik der Serienfahrzeuge zugute kommt, lediglich 24 Prozent sehen diesen Vorteil nicht. „Die Formel 1 wird offensichtlich nach wie vor als Technologietreiber des Autos wahrgenommen“, kommentiert Puls-Geschäftsführer Konrad Weßner die Ergebnisse. Die entscheidende Zukunftsfrage aber sei, ob sich die Formel 1 nach Meinung der Bevölkerung mit Themen wie Nachhaltigkeit, Kraftstoffeinsparungen und CO2-Reduzierung vereinbaren lässt.

Die Meinungen dazu seien gespalten: 46 Prozent hätten die Vereinbarkeit von Formel 1 und Nachhaltigkeit verneint, 38 Prozent bejaht. Innerhalb der Fahrer deutscher Premiumfahrzeuge liege der Anteil derer, die zwischen Formel 1 und Nachhaltigkeit keinen Widerspruch sehen, sogar bei 42 Prozent. Angesichts der bei solchen Fragen sonst üblichen sozialen Erwünschtheit liege der Anteil derer, die Motorsport und Nachhaltigkeit als vereinbar ansehen, überraschend hoch. Insgesamt zeigten die Ergebnisse, dass ein Produkt wie das Auto nach wie vor nicht durch rationale Themen wie Nachhaltigkeit, Kraftstoffeinsparungen oder CO2-Reduzierung dominiert wird. Die in der Puls-Studie ermittelte positive Wahrnehmung der Formel 1 verdeutliche vielmehr, wie bedeutsam die von der Formel 1 rund um das Auto transportierten Emotionen nach wie vor sind.

(Quelle: http://www.absatzwirtschaft.de/content/marketing-strategie/news/formel-1-verbessert-image-von-automarken;74198)

Vermittlung & Vermarktung von Dienstleistungen rund um MARKE, Markenrecht und Markenschutz:  www.nikator.de

Das OLG Hamm hat entschieden, dass keine Verwechslungsgefahr zwischen der eingetragenen Wort-/Bildmarke „Warendorfer Pferdeäppel“ und dem von Wettbewerbern benutzten Zeichen „Warendorfer Pferdeleckerli“ besteht.

Sachverhalt:

Die Parteien sind Wettbewerber auf dem Süßwarenmarkt.

Die Kläger vertreibt seit 2009 gemeinsam mit einem Geschäftspartner in seinen Betriebsstätten und über einen Produktkatalog im Internet eine Schokoladen-Trüffel-Spezialität, die er mit „Warendorfer Pferdeleckerli“ bezeichnet.

Der Beklagte ist seit 2003 Inhaber der seit dem Jahr 1976 für Waren der Klasse 30 eingetragenen Wort-/Bildmarke „Warendorfer Pferdeäppel“.

Im September 2009 ließ der Beklagte den Kläger und dessen Geschäftspartner wegen der Verletzung seiner Marke abmahnen. Hiergegen erhoben der Kläger und dessen Geschäftspartner zunächst eine negative Feststellungsklage, die im Mai 2010 in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt wurde. Seither verfolgte der Kläger lediglich noch einen Kostenerstattungsanspruch weiter.

Der Beklagte nimmt den Kläger und dessen Geschäftspartner im Wege der Widerklage auf u.a. Unterlassung der Benutzung der Bezeichnung „Warendorfer Pferdeleckerli“ in Anspruch.

Das Landgericht hat die Klage erstinstanzlich zugesprochen und die Widerklage abgewiesen. Hiergegen richtet sich die Berufung des Beklagten.

Entscheidungsgründe:

Die Berufung hat keinen Erfolg.

Die für einen Unterlassungsanspruch aus § 14 Abs. 5, Abs. 2 Nr. 2 MarkenG erforderliche Verwechslungsgefahr zwischen der Marke „Warendorfer Pferdeäppel“ und dem benutzen Zeichen „Warendorfer Pferdeleckerli“ besteht nach Ansicht der OLG Hamm nicht.

Die ältere Wort-/Bildmarke der Beklagten werde zwar überwiegend durch den Wortbestandteil geprägt, so dass sich „Warendorfer Pferdeäppel“ und „Warendorfer Pferdeleckerli“ ohne Berücksichtigung etwaiger Bildbestandteile beim Vergleich gegenüberstehen. Der örtliche und überörtliche Verbrauchermarkt orientiere sich indessen nicht an der Herkunftsbezeichnung „Warendorf“.

Die Wortbestandteile „Pferdeäppel“ und „Pferdeleckerli“ unterschieden sich nach Klang, Schriftbild und insbesondere nach dem Wortsinn ganz erheblich. „Pferdeleckerli“ seien als leckere ergänzende Zugabe zum (genussreichen) Essen oder Fressen bestimmt, wenn auch im eigentlichen Wortsinn durch Pferde. „Pferdeäppel“ als Exkremente seien dagegen die lästige Folge auch guter Ernährung der Pferde. Wie die Klägerseite bildhaft vorgetragen habe, seien „Pferdeleckerli“ die essbaren Dinge, die vorne in das Pferd gelangen, während die „Pferdeäppel“ das seien, was am Schluss hinten aus dem Pferd wieder hinauskomme.

Pralinen verfremdet als „Pferdeäppel“ zu beschreiben, sei daher originell. Diese besondere Art von essbaren und wohlschmeckenden „Pferdeäppeln“ werde der Verbraucher in Erinnerung halten.

Dies gelte nicht in gleicher Weise für die Bezeichnung von Pralinen als „Pferdeleckerli“. Nicht nur „Pferdeäppel“ und „Pferdeleckerli“ würden von Verbrauchern auseinandergehalten, sondern auch „Warendorfer Pferdeäppel“ und „Warendorfer Pferdeleckerli“.

Quellen: OLG Hamm, Urteil v. 24.05.2011, Az.: I-4 U 216/10 und PM des OLG Hamm vom 10.06.2011

Erscheinungsdatum: 04.07.2011

Mit freundlicher Genehmigung von CBH Rechtsanwälte: http://www.cbh.de//portal/de/news/gewerblicher-rechtsschutz/warendorfer-pferdeaeppel-aehnenln-nicht-warendorfer-pferdeleckerli/2564,15285.html 

.