Archiv für Februar 2012
Entsprechend der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union kann die Bezeichnung „VIAGUARA“ nicht als Gemeinschaftsmarke für Getränke registriert werden. Der Gerichtshof hat entschieden, dass die Benutzung des Zeichens eine unlautere Ausnutzung der Bekanntheit oder Wertschätzung der Marke „VIAGRA“ der Firma Pfizer Inc. darstellt.
Im Oktober 2005 hat die polnische Firma Viaguara SA beim HABM die Eintragung des Wortes „VIAGUARA“ für Mineralwasser, Energy Drinks und alkoholische Getränke beantragt. Pfizer hat aufgrund der älteren Gemeinschaftsmarke „VIAGRA“ (geschützt für pharmazeutische und veterinärmedizinische Präparate und Substanzen, insbesondere bekannt für Medikamente zur Behandlung der erektilen Dysfunktion) Widerspruch gegen diesen Antrag eingelegt. Das HABM wies die Eintragung der Marke „VIAGUARA“ aufgrund des Widerspruchs von Pfizer zurück.
Gegen diese Entscheidung des Amtes legte Viaguara SA Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof ein, mit dem Ziel, den Widerspruch zurückzuweisen. Diesem Ansinnen folgte das Gericht aber nicht, sondern wies die Klage zurück und bestätigte die Entscheidung des HABM. Das Gericht hat entschieden, dass das HABM zu Recht festgestellt hat, dass der Ruf von Viagra, welches Millionen von Männern seit seiner Einführung im Jahr 1998 verschrieben bekommen haben, bei den Verbraucher nicht nur mit Blick auf Medikamente besteht, sondern im Allgemeinen.
Im Hinblick auf die Ähnlichkeit der Marken stellte das Gericht aufgrund seines etablierten Prinzips fest, dass die Verbraucher in der Regel mehr Aufmerksamkeit auf den ersten Teil des Wortes legen, so dass eine Verwechslungsgefahr gegeben ist. Der Präfix “VIAG” reicht aus, um eine starke visuelle Ähnlichkeit, die durch die gemeinsame Endung “RA” noch verstärkt wird, anzunehmen. Auch hinsichtlich der phonetischen Ähnlichkeit ging das Gericht von einer sehr großen Ähnlichkeit aus und mangels inhaltlicher Unterschiede hat das Gericht in der Gesamtbewertung eine Verwechslungsgefahr bezüglich der sich gegenüberstehenden Bezeichnungen bejaht.
Des Weiteren entschied der Gerichtshof, dass, obwohl ein direkter Zusammenhang zwischen den Waren nicht gegeben ist, aufgrund des hohen Grades der Ähnlichkeit zwischen den Zeichen und der sehr großen Bekanntheit der älteren Marke seitens der angesprochenen Verkehrskreise eine Assoziationen möglich ist und der Verbraucher eine Verbindung zwischen den Marken herstellt.
Das Gericht sagte, dass die Bezeichnung „VIAGUARA“ die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der älteren Marke „VIAGRA“ in unlauterer Weise ausnutzen oder beeinträchtigen könnte.
Zudem befand es, dass – auch wenn die Anmeldung nicht-alkoholische Getränke betrifft und daher nicht unmittelbar die gleichen Vorteile wie ein Medikament zur Behandlung der erektilen Dysfunktion transportiert werden – die Verbraucher geneigt sein könnten, das Produkt zu kaufen, da sie denken, dass es ähnliche Eigenschaften wie eine Zunahme der Libido ermöglichet. Solche positiven Assoziationen können durch das Bild der Verbraucher hinsichtlich der älteren Marke projiziert werden. Zudem hatte die Viaguara SA behauptet, dass die von ihr angebotenen Getränke auch stärkende und anregende Wirkung auf den Geist und den Körper haben.
Der Gerichtshof entschied, dass die Marke „VIAGUARA“ versucht, von der Anziehungskraft, Reputation und Bekanntheit der älteren Marke „VIAGRA“ zu profitieren und diese Vorteile zu nutzen.
Viaguara SA hat nun zwei Monate Zeit, um Rechtsmittel gegen die Entscheidung vor dem EuGH einzulegen.
Quelle: http://www.ip-cube.com/2012/01/potenzmittel-viagra-geniesst-auch-schutz-fuer-getraenke/
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