Benutzte Marke oder unbenutzte Marke
Für unbenutzte Marken kann ein Mitbewerber bzw. Jeder nach einer Schonfrist von 5 Jahren die Löschung verlangen. Dadurch verlieren Sie als Markeninhaber möglicherweise Ihre Marke und ggf. das Kapital, das in der Marke steckt. Wir helfen Ihnen, diese Marke innerhalb der Schonfrist zu verkaufen.
Benutzte Marken haben im Laufe der Nutzung bzw. ihres Bestehens in der Regel einen Marktwert und einen Bekanntheitsgrad erreicht. Durch verschiedene Umstände können Unternehmen in die Insolvenz geraten. Marken dieser Unternehmen gehen dabei nicht selten für immer verloren. Wir haben uns zur Aufgabe gemacht, diese Marken ebenfalls vor dem Sterben bzw. deren Löschung zu bewahren. Gerne stellen wir den Kontakt zum Markeninhaber oder dem zuständigen Insolvenzverwalter her.