Was die wenigsten Markenanmelder wissen, ist, dass das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) bei einer Markenanmeldung nicht prüft, ob es bereits ältere Markeninhaber gibt, die möglicherweise Widerspruch gegen Ihre Markeneintragung einlegen könnten. Dies obliegt ausschließlich dem Anmelder. Um einen Widerspruch und/oder Unterlassungs- und/oder Schadenersatzansprüche zu vermeiden, sollte die Marke vor der ersten Nutzungsaufnahme, spätestens jedoch vor der Anmeldung unbedingt auf kollidierende Marken hin recherchiert werden.
NIKATOR vermittelt Ihnen gern einen Markenrechtsexperten. Die Beratung und Recherche Ihrer Marke erfolgt dann durch einen unserer Kooperationspartner, einer auf das Markenrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei.