Wie die Markenrecherche gezeigt hat, prüft das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) bei einer Markenanmeldung nicht, ob es bereits ältere Markeninhaber gibt, die möglicherweise Widerspruch gegen Ihre Markeneintragung einlegen könnten. Dies obliegt ausschließlich dem Markeninhaber. Um demzufolge nach Ihrer Markenanmeldung laufend darüber informiert zu werden, ob kollidierende Marken in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA), der World Intellectual Property Organization (WIPO) und des Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) eingetragen werden, um diese mit einem Widerspruch wieder aus dem Register zu löschen, sollten Sie die angemeldete/eingetragene Marke daher laufend auf kollidierende Marken hin überwachen.
NIKATOR vermittelt Ihnen gern einen Markenrechtsexperten. Die Beratung und Überwachung Ihrer Marke erfolgt dann durch einen unserer Kooperationspartner, einer auf das Markenrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei.